Verteidiger von Manchester United wechselt zu Al-Nasr Ronaldo – Fußballnachrichten
Al-Nasr wird diese Woche zwei weitere Transfers abschließen.
Neuzugänge im saudischen Team werden voraussichtlich der Linksverteidiger Alex Telles von Manchester United und der Mittelfeldspieler Seko Fofana von Lance sein.
Der Verein von Cristiano Ronaldo hat dem Transfer des brasilianischen Außenverteidigers mündlich zugestimmt – es müssen noch eine ärztliche Untersuchung bestanden und ein Vertrag unterzeichnet werden.
- Der Marktwert von Telles beträgt 7,5 Millionen Euro.
- Er war letzte Saison an Sevilla ausgeliehen.
Quelle: Fabrizio Romano Twitter
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18.07.2023 16:16
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Strafprozessordnung der Russischen Föderation Artikel 49.
Verteidiger \ Berater Plus
Versionen des Dokuments, die mit Änderungen erstellt wurden, die nicht in Kraft getreten sind.
Strafprozessordnung Artikel 49. Anwalt
1. Anwalt – eine Person, die gemäß dem in dieser Ordnung festgelegten Verfahren die Rechte und Interessen von Verdächtigen und Angeklagten schützt und ihnen in Strafverfahren Rechtsbeistand leistet.
2. Rechtsanwälte nehmen als Verteidiger teil. Nach Maßgabe der Entscheidung oder Entscheidung des Gerichts kann neben dem Rechtsanwalt auch ein naher Angehöriger des Angeklagten oder eine andere Person, um deren Zulassung der Angeklagte sich bemüht, als Verteidiger zugelassen werden. Im Verfahren vor einem Friedensrichter ist diese Person auch anstelle eines Anwalts zugelassen.
(in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 73-FZ vom 17. April 2017)
(siehe den Text in der vorherigen Ausgabe)
58-FZ)
(siehe den Text in der vorherigen Ausgabe)
1 ) ab dem Zeitpunkt der Entscheidung, eine Person als Angeklagten vorzuführen, mit Ausnahme der in den Absätzen 2 bis 5 dieses Teils vorgesehenen Fälle;
2) ab dem Zeitpunkt der Einleitung eines Strafverfahrens gegen eine bestimmte Person;
(Absatz 2 in der durch das Bundesgesetz Nr. 58-FZ vom 29. Mai 2002 geänderten Fassung)
(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)
a) gemäß den Artikeln 91 und 92 dieses Gesetzes;
b) gegen ihn gemäß Artikel 100 dieses Gesetzes eine vorbeugende Maßnahme in Form einer Haft verhängen;
3.1) ab dem Zeitpunkt der Zustellung einer Mitteilung über den Verdacht der Begehung einer Straftat gemäß Artikel 223.1 dieses Gesetzes;
(Absatz 3.1 wurde durch das Bundesgesetz Nr. 90-FZ vom 06.06.2007 eingeführt)
5) ab dem Zeitpunkt der Einleitung anderer prozessualer Zwangsmaßnahmen oder anderer prozessualer Maßnahmen, die die Rechte und Freiheiten einer Person beeinträchtigen, die der Begehung einer Straftat verdächtigt wird;
6) ab dem Zeitpunkt des Beginns der Durchführung von Verfahrenshandlungen, die die Rechte und Freiheiten der Person beeinträchtigen, für die die Überprüfung einer Strafanzeige in der in Artikel 144 dieses Gesetzes vorgeschriebenen Weise durchgeführt wird.
(Absatz 6 wurde durch das Bundesgesetz Nr. 23-FZ vom 4. März 2013 eingeführt)
Ab diesem Zeitpunkt unterliegt der Rechtsanwalt den im dritten Teil von Artikel 53 dieses Gesetzes festgelegten Regeln.
(Teil 4 in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 73-FZ vom 17. April 2017)
(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)
4.1. Ist für die Beteiligung eines Rechtsanwalts an einem Strafverfahren die Zustimmung des Verdächtigen, Angeklagten einzuholen, ist dem Rechtsanwalt vor Eintritt in das Strafverfahren gegen Vorlage der Anwaltsbescheinigung ein Treffen mit dem Verdächtigen, dem Angeklagten, zu gewähren und Haftbefehl.
(Teil 4.1 wurde durch das Bundesgesetz Nr. 73-FZ vom 17. April 2017 eingeführt)
Informationen, er ist verpflichtet, eine Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen, Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass andere Personen mit ihnen bekannt werden, und auch bei der Erstellung und Übermittlung von Verfahrensdokumenten, Anträgen und anderen Dokumenten, die solche Informationen enthalten, die Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation über Staatsgeheimnisse einhalten.